Wenn sich ein Funkgerät an Bord eines Sportbootes befindet, benötigt der Schiffsführer immer ein dem Gerät entsprechendes Sprechfunkzeugnis. Für den Binnenbereich ist das das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) und für den Küsten- und Seebereich ist das das Short Range Certificate (SRC).

Bei kombinierten Sprechfunkgeräten, die sowohl im Binnen- wie auch im Seebereich eingesetzt werden können, muss entsprechend der Funkmodus auf DSC (See) bzw. ATIS (Binnen) umgeschaltet werden. Je nach gewähltem Modus stehen unterschiedliche Funktionen und Kanäle bereit.

Technischer Hintergrund

DSC steht für „Digital Selective Call“ (Digitaler Selektivruf) und ATIS steht für „Automatic Transmitter Identification System“. Geräte für den Seefunk besitzen eine eindeutige MMSI-Nummer (Maritime Mobile Service Identity) und Geräte für den Binnenfunk haben eine ATIS-Nummer, die jedoch in der Regel durch einen ATIS-Killer von den üblichen Geräten unterdrückt wird. Beim Loslassen der Sprechtaste wird diese erst übertragen und kann von den jeweiligen Rettungsstellen empfangen werden.