Wenn zwei Segelboote den Wind von der gleichen Seite haben, dann liegt das eine Boot (A) in Lee zum anderen (B) und das andere (B) in Luv zum einen (A).

Das Lee-Boot hat zumindest theoretisch weniger Wind, da es im Windschatten des Luv-Bootes fährt. Damit ist das Luv-Boot manövrierfähiger als das Lee-Boot. Folglich hat das Lee-Boot das Wegerecht und damit auch die Kurshaltepflicht.