Den Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel gemäß Sprengstoffrecht benötigt man vor allem für den Erwerb und Besitz von Seenotsignalmittel der Unterkategorie T2. Dies sind Seenotsignalraketen (rot) mit und ohne Fallschirm, Handfackeln (rot), Lichtrauchsignale (orange) und Rauchsignale (orange). Der FKN gilt nicht für den Erwerb von Signalpistolen vom Kaliber 4 und der zugehörigen Munition.

Fachkundenachweis (FKN)

Um die genannten pyrotechnischen Seenotsignalmittel erwerben, verbringen und besitzen zu dürfen, benötigt man den entsprechenden Fachkundenachweis. Dieser wird durch einen Kurs und eine Prüfung bestehnd aus Theorie- und Praxisteil erworben. Die Prüfung kann insbesondere vor dem Deutschen Motor Yacht Verband (DMYV) oder dem Deutschen Seglerverband (DSV) abgelegt werden.

Befinden sich die Seenotsignalmittel bereits an Bord einer gecharterten seegängigen Yacht und der Schiffsführer bzw. Charterer besitzt keinen FKN, reicht auch auch eine Einweisung oder Kurzschulung zur Verwendung durch den Vercharterer.

Verwendung von Seenotsignalmitteln

Grundsätzlich dürfen (auch pyrotechnische) Seenotsignalmittel nur im Seenotfall verwendet werden. Dieser tritt ein, wenn der Schiffsführer ihn feststellt und Gefahr für Leib und Leben besteht (oder ggf. auch für hohe Sachwerte im Falle eines unmittelbar bevorstehenden Piratenangriffs).

Ist der Schiffsführer selbst über Bord gegangen, kann natürlich auch jede andere Person den Seenotfall feststellen und entsprechende Mittel anwenden.

Sofern möglich, kann es sinnvoll sein, vor dem Einsatz von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln ein Distress-Alarm per Sprechfunkgerät (Mayday) inkl. Position und Art des Notfalls ausgesendet werden.

Versager, die nicht ordnungsgemäß zünden, müssen über Bord geworfen werden. Brennende Signalmittel können nicht durch Wasser gelöscht werden.

Signalrakete (rot) mit Fallschirm

Die Signalrakete (rot) mit Fallschirm ist eines der ersten Seenotsignalmittel, die abgefeuert werden können, wenn der Seenotfall eintritt. Durch den Fallschirm sinkt das Leuchtmittel langsamer und ist so länger aus der Ferne erkennbar. Die Schusshöhe beträgt max. 300 Meter und die Sinkgeschwindigkeit etwa 5 Meter pro Sekunde.

Beim Abfeuern muss man darauf achten, dass die Mündung nach oben gehalten wird, der Griff unten festgehalten wird und die Rakete über dem Kopf nahezu senkrecht gehalten wird. Man benötigt ein freies Schussfeld und darf nicht in das Rigg, das Segel oder auf Menschen zielen. Am unteren Ende wird ein Schraubverschluss geöffnet und die Rakete durch das Ziehen an der Kugel an einer Schnur gezündet. (Reisszünder)

Signalrakete (rot) ohne Fallschirm

Es gibt auch Signalraketen (rot) ohne Fallschirm. Der Nachteil ist hier die schnellere Sinkgeschwindkeit und damit eingeschränktere Sichtbarkeit des pyrotechnischen Leuchtmittels. Die Anwendung erfolgt meist analog zu der Signalrakete mit Fallschirm.

Rauchsignal (orange)

Wenn sich die Retter bereits nähern, kann tagsüber ein Rauchsignal gezündet werden. Hierzu wird der Schutzdeckel der Dose entfernt und der Reisszünder gezogen. Anschließend wird das Signalmittel nach Lee über Bord geworfen.

Die Rauchwolke (orange) markiert so die havarierte Yacht optisch für bis zu 4 Minuten. Gerade für Rettungshelikopter sind Rauchsignale auf dem Wasser meist gut erkennbar.

Handfackel (rot)

Wenn sich die Retter (Schiff oder Helikopter) bereits in der Nähe des havarierten Schiffes befinden, kann die genauere Position durch eine Handfackel kenntlich gemacht werden. Handfackeln brennen etwa 30 bis 60 Sekunden lang.

Handfackeln werden am unteren Griff möglichst waagerecht gehalten, damit abbrennendes Material nicht auf die Haut oder das Boot tropft und so schwere Verbrennungen / Verletzungen oder eine Zerstörung bzw. ein in Brand setzen des Schiffes zu vermeiden.

Handfackeln verfügen meist über einen Reisszünder. Nach dem Entfernen der Sicherheitskappe kann dieser herausgezogen werden. Nach kurzer Zeitverzögerung zündet das Signalmittel.

Lichtrauchsignal / Rauchfackel (orange)

Eine Kombination aus Handfackel und Rauchsignal ist das Lichtrauchsignal. Es wird in der Regel analog zu Handfackeln verwendet. Das Signalmittel sollte so gehalten werden, dass der Rauch nach Lee abzieht.

Signalpistole Kaliber 4

Die Seenotsignalpistole im Kaliber 4 und die dazugehörige Munition dürfen nur mit einer zusätzlichen Waffenbesitzkarte (WBK) erworben und verbracht werden. Befindet sich bei einer gecharterten Yacht jedoch bereits eine Signalpistole an Bord, darf diese vom Charterer auch dann verwendet werden und während des Törns an Bord verbleiben, wenn der Schiffsführer bzw. Charterer nicht die vollständige Berechtigung für die Signalpistole und die zugehörige Munition besitzt.

Im erklärten Seenotfall darf natürlich jede Person an Bord alle Seenotsignale verwenden, auch ohne FKN oder WBK. („Not kennt kein Gebot!“)

Die Munition für die Signalpistole leuchtet rot, grün oder weiss und das abgeschossene Signalmittel erreicht etwa eine Höhe von 100 bis 120 Meter.

Haltbarkeit von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln

Seenotsignalmittel sind in der Regel etwa 3 Jahre verwendbar. Maßgeblich ist hier das Haltbarkeitsdatum auf dem Signalmittel selbst. Die Haltbarkeit verkürzt sich unter anderem durch Korrosion, mechanische Beschädigungen, Feuchtigkeit oder Hitzeeinwirkung. Daher müssen die Signalmittel regelmäßig auf ihre Einsatzfähigkeit hin überprüft werden.

Nach Überschreiten der Haltbarkeit (Überlagerung) müssen die Seenotsignalmittel über den Fachhandel oder spezielle Delaborierbetriebe entsorgt werden und sollten nicht mehr verwendet werden, da sie im Zweifel im Seenotfall nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren.

Transport und Lagerung

Pyrotechnische Seenotsignalmittel dürfen nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden. Die Signalmittel sollten trocken, vor Hitze geschützt und jederzeit griffbereit gelagert werden, sodass sie im Seenotfall schnell bereitstehen.