Kurz bevor es auf See zu einer Kollision kommt, gibt es immer noch den sogenannten letzten Augenblick, in dem ein Zusammenstoß zweier Schiffe noch verhindert werden kann – und der Namensgeber des „Manöver des letzten Augenblicks“ ist.

Gefahr einer Kollision

Grundsätzlich gilt: Wenn sich der Abstand bei gleich bleibender Peilung verringert, droht früher oder später ein Zusammenstoß. „

Wenn den beteiligten Schiffsführern, deren Schiffe sich auf Kollisionskurs befinden, die Wegerechtssituation nicht klar ist, weil der eine den anderen nicht sieht, um seinen Kurs rechtzeitig zu ändern oder es zu einer unklaren oder veränderten Wegerechtssituation gekommen ist, weil der Wegeberechtigte (und somit Kurshaltepflichtige!) seinen Kurs nicht gehalten hat oder auch der Ausweichpflichtige nicht rechtzeitig und klar erkennbar ausgewichen ist, kann es zu einer gefährlichen Situation auf dem Wasser kommen, bei der eine Kollision unmittelbar bevorsteht.

Schallsignale und Warnrufe

Droht eine Kollision, so können die Schiffe mehrere kurze Töne (mindesten 6) als Gefahrensignal abgeben.

Durch den Warnruf „WAHRSCHAU“ (für: Wahrnehmen und Ausschau halten) kann das ausweichpflichte Schiff auf seine Ausweichpflicht aufmerksam gemacht werden.

Wegerecht und Kurshaltepflicht

Solange der Ausweichpflichtige eine Kollision noch abwehren kann, indem er den Kurs rechtzeitig und klar erkennbar ändert, ist der Wegeberechtigte gleichsam verpflichtet, seinen Kurs zu halten, um keine unklare Vorfahrtssituation und damit seinerseits eine Kollision zu erzeugen.

Das Manöver des letzten Augenblicks

Wenn der Ausweichpflichtige nicht mehr in der Lage ist, durch sein Handeln eine Kollision zu vermeiden, so kann der Wegeberechtigte seinen Kurs aufgeben und alles tun, was eine Kollision verhindert und damit eine drohende Gefahr für Leib und Leben abwendet, getreu dem Motto „Not kennt kein Gebot!“. Alles, was dazu beiträgt, eine Kollision im letzten Moment zu verhindern, ist somit Teil des „Manöver des letzten Augenblicks“.